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AGB

  1. Allgemeines
    Für den Unterricht gelten ausschließlich die nachstehenden Bedingungen. Der Unterricht findet regelmäßig wöchentlich zum fest vereinbarten Termin statt. Regelmäßige Teilnahme am Unterricht wird unbedingt erwartet. Mündliche Nebenabreden, Änderungen und Ergänzungen des Unterrichtsvertrages bedürfen der Schriftform. Diese Schriftformklausel kann ebenfalls nur schriftlich geändert oder aufgehoben werden. Rechtliche Unwirksamkeit einzelner Vertragsteile berührt die Gültigkeit der übrigen Vertragsteile nicht.
  2. Unterrichtsbeiträge
    Der Beitrag ist ein Jahresbeitrag der in 12 Monatsraten gezahlt wird. Die Zahlung erfolgt durch Lastschrift zum 1. des Monats bzw. am darauf folgenden Werktag. Im Falle einer unbegründeten Rücklastschrift werden 5,00 € Bearbeitungsgebühren berechnet. Bei Fernbleiben vom Unterricht, auch im Falle von z.B. Krankheit oder Urlaub des Teilnehmers, können keine Abzüge von den Unterrichtsbeiträgen gemacht werden. Ebenso besteht kein Anspruch auf Nachholstunden.
  3. Ferien
    An gesetzlichen Feiertagen und in den Schulferien des Bundeslandes Nordrhein-Westfalen für allgemeinbildende Schulen fällt der Unterricht aus, ohne dass dies Einfluss auf das vereinbarte Honorar hat.
  4. Unterrichtsausfall/Krankheit
    Terminabsprachen sind grundsätzlich mit der Lehrkraft persönlich zu regeln.
    Eine Absage der Unterrichtsstunde durch die Schülerin / den Schüler soll 48 Stunden vor dem Termin bei der Lehrkraft erfolgen. Durch die Schuld des Schülers versäumte Stunden werden nicht nachgegeben oder erstattet.
    Die Schülerin / der Schüler verpflichtet sich, nicht zum Unterricht zu erscheinen, wenn sie/er so krank ist, dass für die Lehrkraft eine unmittelbare Ansteckungsgefahr besteht. Das Unterrichtshonorar bleibt hiervon unberührt. Bei längerer Erkrankung der Schülerin / des Schülers oder der Lehrkraft entfällt das anteilige Honorar nach Ablauf von sechs Wochen.
    Durch die Schuld der Lehrkraft versäumte Stunden werden nach- bzw. vorgegeben, die Lehrkraft bietet hierzu bis zu drei Ausweichtermine zur Auswahl an. Sollte der Lehrkraft das Nach- bzw. Vorgeben nicht möglich sein, werden die Stunden finanziell erstattet.
  5. Honoraranhebung
    Eine Erhöhung des Unterrichtshonorars durch die Lehrkraft ist zulässig; doch hat sie nach billigem Ermessen zu erfolgen und muss mindestens 6 Wochen vorher schriftlich angekündigt werden.
  6. Zahlungsverzug
    Bei Zahlungsverzug kann ein Verzugszins von fünf Prozentpunkte über dem Basiszinssatz der Bundesbank verlangt werden.
  7. Kündigung
    Die Kündigung ist mit einer Frist von 6 Wochen zum Quartalsende zulässig. Zu ihrer Wirksamkeit ist die Schriftform erforderlich. Während der Probezeit ist eine Kündigung mit Wochenfrist möglich. Bei Anhebung des Unterrichtshonorars ist eine außerordentliche Kündigung zum Termin der Honoraranhebung möglich.
© Michael Petermeier